Frain - Geschichte
Insbesondere in den frühen Zeiten, sind Gut und Dorf nicht zu trennen. Solche Trennungen sind z.T. erst im 14./15. Jahrhundert festzustellen. Die verschiedenen Besitzerwechsel sind heute sicher nicht mehr von großem Interesse, sie stellen aber die hauptsächlichen Nennungen der Ortschaften dar. Über die Bevölkerung wird darin leider so gut wie nichts ausgesagt.

1. Markt

Karte
JahrEreignis
1210Frain ist im landesfürstlichen Besitz und der Burggraf ist ein Nezamisl
1226Burggraf Bohuslav
1234Burggraf Albert
1239gibt es einen markgrfl. Mundschenk und Kastellan Wilhelm
1278heißt deselbe Kuno
1365 und 1377steht ihm ein Zezema als Kastellan vor, dessen Frau anna in Chalkowitz begütert war. Bis dahin war die Burg und das Dorf immer noch in markgräfl. Besitz.
1437 und noch 1466Georg von Lichtenburg ist im Besitz der Burg, wozu er durch Verpfändung einer größeren summe Geldes kam.
1499trat sie König Wladislaw seinem Erben Karl von Lichtenburg für erwiesene Dienste erblich ab.
1890 Frain, tschech Vranow, Marktflecken in Mähren, Bezirksh. Znaim, in malerischer Lage an der Thaya, hat ein Bezirksgericht, ein prächtiges Schloß auf steilem Felsen, eine Steingutfabrik und (1890) 1052 deutsche Einwohner.( Meiers Konvesationslexikon von 1894 )

Allod Herrschaft
JahrEreignis
1210Frain ist im landesfürstlichen Besitz und der Burggraf ist ein Nezamisl
1226Burggraf Bohuslav
1234Burggraf Albert
1239gibt es einen markgrfl. Mundschenk und Kastellan Wilhelm
1278heißt deselbe Kuno
1365 und 1377steht ihm ein Zezema als Kastellan vor, dessen Frau anna in Chalkowitz begütert war. Bis dahin war die Burg und das Dorf immer noch in markgräfl. Besitz.
1437 und noch 1466Georg von Lichtenburg ist im Besitz der Burg, wozu er durch Verpfändung einer größeren summe Geldes kam.
1499trat sie König Wladislaw seinem Erben Heinrich von Lichtenburg für erwiesene Dienste erblich ab. Nach dessen Tode erbte sie Albert Bjtowsky v. Lichtenburg, welcher sie samt Zubehör, nämlich den Märkten Frain (mit Pfarre), Schattau, Schaffa (mit Kapelle) und Erburg, hier macht Wolny ein Fragezeichen; ferner die Dörfer Brezkow mit Kapelle, Wracowic mit ödem Hof, Petrein mit Kapelle, Landschau, und die öden Gezevcy mit hof, Pnesov, Krimow, Telcic, Prawcic, Ciciw, Narozinky, Otoslawic nebst anderen Ödungen
1515an Artleb von Bozkowitz verkaufte.
1523verkaufte dieser das Städtchen Erpurk an Johann von Pernstein und
1525tauschte er die Burgen Frain und Jamnitz mit Zubehör gegen die Güter der Abtei Trebitsch
1528wiederum übernahm Zdenek v. Lomnic-Meseritsch Frain von Johann v. Pernstein im Tausch gegen seine Herrschaftz Meseric
1552kaufte der mähr. Oberst-Burggraf Wolf Kragir v. Kraik von Zdenek das Gut Frain, außerdem noch im Markte Frain Hof mit Brauhaus, das Städtchen Schiltern mit Pfarre, in Schaffa Pfarre, das Dorf Unter-Petrin mit Pfarre, Landschau mit Pfarre, Pauce, Mezericky, Jasowic und noch verschiedene Ödungen.Dieser verkaufte den Besitz bereits
1558einschließlich der Burg Hradek (Neuhäusel) und Schimburgu.a. an Peter Certoregsky v. Certoreg welcher die Herrschaft Frain
1570auf die Witwe des Andreas Petzl v. Reifenstein, Esther v. Dietrichstein eintragen ließ.
1589trat diese den Besitz an ihren bruder, Max v. Dietrichstein-Nikolsburg gegen 20 000 Mähr. Gulden ab.ab.
1601verkaufte Max v. D. Frain an den Besitzer von Vöttau, Hanns Wolfahrt Strein v. Schwarzenau
1618verkauften es seine Testamentsvollstrecker samt dem Gute Neuhäusel, Eisenhammern und Eisenerzgruben an Wolf Dietrich von Althan.
1621wurde Frain zwar wegen der Teilnahme Wolfs an der Rebellion konfisziert, aber kurz darauf seinen Brüdern Michael Adolph und Quintin zurückübereignet. Diese verpfändeten bzw. verkauften mit dem Vorbehalt des Einlösungsrechtes an Johann Ernst von Scharfenberg.
1662nach dessen Tode fiel Frain an seinen Sohn Johann Christof, welcher es mit dem Testament von
1664seiner Gattin Maria Polerina geb. Gräfin v. Leiningen-Taxburg unter der Bedingung der Begleichung der darauf liegenden Schulden vermachte.
1666soll Johann Christof gestorben sein, aber schon
1667überließ seine Witwe ihrer Schwägerin Dorothea und deren Gatten Max Graf von Starenberg den Besitz Frain.
1674verkauften diese an den Vater von Max, Konrad von Starenberg.
1680wurde dieser, nach langem Rechtstreit gezwungen, den Besitz an Michael Johannvon Althan abzutreten, welcher das Einlösungsrecht nach der Verpfändung von 1621 geltend machte.
1723wurde nach 21-jährigem Rechststreite zwischen den Kindern von Michael Johann der Michel Hermann Besitzer, welcher ihn aber noch
1723an seinen Vetter Michael Johann ab, dieser verkaufte
1737an Michel Anton, welcher eine Vorliebe für den Soldatenstand hatte und trat den Besitz (die Güter Joslowitz, Frain und Neuhäusl samt den Mobilien und 2 Häusern in Znaim
1740seiner Mutter, Maria Anna, verw,. Gräfin v. Althan und geb Gräfin von Pignatelli auf Lebenszeit zur Verwaltung ab.
1774ernannte er im Testament den ältesten Sohn seines Bruders Michael Johann, Josef Graf von Althan welcher auf Joslowitz und FRain ein Fidei-Komiß im Werte von 200 000 Gulden errichtete (Fidei Komiß bedeutet die unveräußerliche Erbfolge des Besitzes)
1789werden aber schon beide Herrschaften nebst den böhmischen Gütern Swoischitz und Woderad an Karl Wetzla, Freiherr von Plankenstein für 12 Jahre verpachtet. Trotzdem verfiel er, Michael Johann Josef von Althan; in die Krida, heute würde man sagen in den Konkurs.
1793verkaufte das Landrecht die Herrschaft Frain mit Neuhäusl dem Dr. der Rechte und böhm. Landesadvokaten Joseph Hilgartner von Lilienborn
1794Auf dem Gebiet der Herrschaft werden Wälder gerodet und neue Dörfer gegründet, eines davon ist Liliendorf
1799kauft der k.k. geheime Rat Stanislaw von Mniszek den Besitz von Joseph, Ritter von Lilienberg.

Allod - Herrschaft bedeutet, daß die Herrschaft frei von Lehensverpflichtungen ist. Es ist, wie im Falle Mißlitz duch Kaiser Maximilian II bestätigt, frei vererbbar. Es besteht kein Obereigentum darüber.

Fidei-Komiß hingegen bedeutet eine Art bedingter Erbschaft, Besitz kann zwar ererbt, nicht aber verkauft werden, es soll damit der Grundsatz der Unveräußerlichkeit der Familiengüter abgesichert werden.

Im Falle Frain hat wohl der Bau des Schlosses zu viel Geld verschlungen und weil eine Veräußerung des Besitzes oder von Teilen davon, nicht gestattet war, fiel der Besitz in die Krida, in den Konkurs.

Auch wenn der Fidei-Komiß auf 200 000 Gulden begrenzt war, kann davon ausgegangen werden, daß der Besitz einen geringeren Verkehrswert darstellte.